Beschlossene Gebührenänderungen - betreffen Anmeldung, Durchführung, Abwicklung und Berichterstattung von Veranstaltungen sowie Athleten-Teilnahmemeldungen von Vereinen zu Badischen und höheren Veranstaltungen:

Gebühren für zusätzliche Verwaltungsarbeit - hier:
Verstöße im Melde- und Veranstaltungswesen
bish.
Geb:
Ab 1. Mai 2008:
Nichtanmeldung einer Veranstaltung: 30,- 40,-
Mängel bei der Anmeldung einer Veranstaltung z.B.
bei Rückfragen - Nachforschungen usw:
15,- 25,-
Meldungen von Athleten ohne oder mit falscher Qualifikations-leistung: 25,- 30,-
Mängel bei der Durchführung von Veranstaltungen:
Durchführung ohne Verbandsaufsicht:
20,- 50,-
Mängel bei der Durchführung von Veranstaltungen:
Vornahme von Änderungen gegenüber der Genehmigung:
20,- 40,-
Mängel in der Berichterstattung:
- fehlender Veranstaltungsbericht - Anzahl der erforderlichen Aus-fertigungen - notwendige Angaben zu Wind, Teilnehmerzahlen...
20,- 50,-
Überschreiten der Vorlagefrist von Veranstaltungsberichten und Ergebnislisten (21 Tage) - auch für Kreisveranstaltungen: 5,- / Tag 30,- /Woche, ab dem ersten
Tag der abgel. Vorlagefrist)
Nichtgenehmigte Werbung auf Trikots (z.B. Alkoholwerbung..): 75,- 75,-

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