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BLV-Mitteilungen
Verbandsratsitzung am 8. März 2008
Beschlossene Gebührenänderungen - betreffen Anmeldung, Durchführung, Abwicklung und Berichterstattung von Veranstaltungen sowie Athleten-Teilnahmemeldungen von Vereinen zu Badischen und höheren Veranstaltungen:
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Gebühren für zusätzliche Verwaltungsarbeit - hier: Verstöße im Melde- und Veranstaltungswesen |
bish. Geb: |
Ab 1. Mai 2008: |
| Nichtanmeldung einer Veranstaltung: | 30,- | 40,- |
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Mängel bei der Anmeldung einer Veranstaltung z.B. bei Rückfragen - Nachforschungen usw: |
15,- | 25,- |
| Meldungen von Athleten ohne oder mit falscher Qualifikations-leistung: | 25,- | 30,- |
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Mängel bei der Durchführung von Veranstaltungen: Durchführung ohne Verbandsaufsicht: |
20,- | 50,- |
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Mängel bei der Durchführung von Veranstaltungen: Vornahme von Änderungen gegenüber der Genehmigung: |
20,- | 40,- |
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Mängel in der Berichterstattung: - fehlender Veranstaltungsbericht - Anzahl der erforderlichen Aus-fertigungen - notwendige Angaben zu Wind, Teilnehmerzahlen... |
20,- | 50,- |
| Überschreiten der Vorlagefrist von Veranstaltungsberichten und Ergebnislisten (21 Tage) - auch für Kreisveranstaltungen: | 5,- / Tag |
30,- /Woche, ab dem ersten Tag der abgel. Vorlagefrist) |
| Nichtgenehmigte Werbung auf Trikots (z.B. Alkoholwerbung..): | 75,- | 75,- |