Weitere wichtige Angelegenheiten: Meldewesen Ergebnislistenversand

Stand: 1.9.2011

Wer braucht einen Startpass?

Jeder der am aktiven Wettkampfgeschehen der Leichtathletik teilnimmt und mit seinen Leistungen in den Bestenlisten der Verbände und Kreise erscheinen möchte.

Ab welchem Alter wird ein Startpass benötigt?

Ein Startpass wird ab Schüler/Schülerinnen C, also ab M/W 10, benötigt.

Mannschaftswettkämpfe - was ist hier zu beachten?

Ein Mannschaftswettbewerb (auch Vorkampf) kommt in die Wertung auch ohne dass teilnehmende Athleten eine Startlizenz besitzen!
Einzelergebnisse eines Mannschaftsteilnehmers ohne Startlizenz werden jedoch nicht in die Bestenlisten aufgenommen.
Bei der Teilnahme am DLV- oder BLV-Endkampf benötigt jeder Athlet eine Startlizenz !

Wann im laufenden Wettkampfjahr ist ein neuer Startpass zu beantragen?

Ein neuer Startpass kann jederzeit beantragt werden. Es empfiehlt sich jedoch spätestens dann, wenn ein Athlet an seinem ersten Wettkampf teilnimmt.
Eine rückwirkende Leistung wird nur anerkannt, wenn der Verein/Athlet den Nachweis – nach Beantragung des Startrechts - mittels Ergebnisliste oder Auszug der Ergebnisliste nochmals vorlegt/einreicht.

Wo wird der Startpass beantragt?

Der Startpass wird beim jeweiligen Landesverband, bei uns der Badische Leichtathletik-Verband, beantragt. Die Beantragung des Startpasses ist Sache des Vereins in dem der Athlet Mitglied ist.

Was kostet der Startpass?

Die Beantragung eines neuen Startpasses ist kostenlos. Ist ein Startpass auf einen Athleten ausgestellt so beträgt die jährliche Startlizenzgebühr 2,50 Euro. Diese wird zumeist vom Verein getragen.
Achtung: Selbst wenn ein Startpass z.B. durch Altersklassenwechsel ungültig geworden ist und keine neue Startlizenz beantragt wurde läuft der Startpass noch auf den Verein und es ist die jährliche Startlizenz zu entrichten. Stichtag ist der 15. Oktober.

Wie lange ist ein Startpass gültig?

Ein Startpass bleibt bis auf Widerruf gültig - es gibt jedoch zwei Altersabschnitte in denen der Startpass neu zu beantragen ist: Beim Wechsel vom A-Jugendalter ins Aktivenalter und vom Aktivenalter in die 1. Seniorenklasse (M/W 30).
Ansonsten ist die Löschung eines Startpasses zu beantragen - die Löschung ist jederzeit möglich
Achtung: Selbst wenn ein Startpass z.B. durch Altersklassenwechsel ungültig geworden ist und keine neue Startlizenz beantragt wurde läuft der Startpass noch auf den Verein und es ist die jährliche Startlizenz zu entrichten. Stichtag ist der 15. Oktober.

Was ist bei einem Vereinswechsel ?

Wichtig bei einem Vereinswechsel ist die Einreichung eines Startpassantrages durch den neuen Verein. Dieser Antrag MUSS in der Wechselfrist bei der BLV-Geschäftsstelle vorliegen. Die Freigabe wird vom abgebenden Verein auf dem Startpass oder, da seit zwei Jahren keine Pässe mehr ausgestellt werden, auf einem Vereinsbogen bestätigt.

Gibt es Fristen zu beachten?

In sämtlichen Startpassangelegenheiten gelten immer die gleichen Termine: Diese sind vom 1. Oktober bis zum 30. November. In dieser Zeit sind Vereinswechsel zu beantragen.
Ein Startrecht für einen neuen Verein während des laufenden Jahres (Sonderregelung) kann erteilt werden, wenn der Athlet in einem Zeitraum von mindestens neun Monaten, bei Angehörigen der Altersklasse M/W 13 und jünger in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten pro Kalenderjahr nicht für den bisherigen Verein/LG an Wettbewerben teilgenommen hat. Dies ist vom abgebenden Verein schriftlich zu bestätigen.

Bei Jugendlichen und Schülern/Schülerinnen kann aus familiären Gründen oder bei Wechsel der Schule bzw. Aufnahme eines Ausbildungsplatzes und eines damit verbundenen Wohnortwechsels über weite Entfernung ein neues Startrecht – ohne Wartefrist - erteilt werden, wenn der abgebende Vereine/LV einer Freigabe zustimmt.

(C) Badischer Leichtathletik-Verband - Schwarzwald-Baar-Kreis - info(at)la-schwarzwald.de