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Die neue 4m-Speerwurfmarkierung und Siegerermittlung bei vertikalen Sprüngen

Von
: Peter Seiboth, BLV-Kampfrichterwart
Die ab Januar 2008 wirksame Regelergänzung beim Speerwurf ist vielfach auf Unverständnis gestoßen, sie wurde teilweise falsch interpretiert und angewendet. Nachfolgend wird dazu eine verbindliche Klarstellung gegeben.

Die den Speerwurf betreffenden Regeln haben sich grundsätzlich nicht geändert. Dies gilt auch für das Verlassen der Anlaufbahn. Lediglich vier Meter vor der Abwurflinie sind an den seitlichen Anlaufbahnbegrenzungen Markierungen anzubringen (oder eine dünne Linie quer über die Anlaufbahn zu ziehen). Wozu diese Markierungen dienen, soll an einem praktischen Beispiel erläutert werden.

Analog zu den anderen Wurfdisziplinen darf strenggenommen auch beim Speerwurf ein Versuch erst gültig gegeben werden, wenn der Wettkämpfer die Anlaufbahn verlassen hat (Regeln 187.14 d und 187.17 b). Geht ein Wettkämpfer aber auf der Anlaufbahn zurück und verlässt diese erst weit hinten beim Beginn seines Anlaufs, dürfte der zuständige Kampfrichter bei einem ansonsten regelgerechten Wurf die weiße Fahne erst dann heben.

Um die Entscheidung des Kampfrichters zeitlich zu verkürzen, besagt die neue Regelergänzung, dass ein Versuch in dem oben geschilderten Fall bereits dann gültig gegeben werden darf, wenn der Wettkämpfer auf seinem Rückweg die besagte 4-Meter–Marke überschreitet. Das heißt aber auch, dass ein Versuch weiterhin nicht ungültig ist, wenn der Wettkämpfer die Anlaufbahn vor der 4-Meter-Linie seitlich verlässt.


Also jetzt ist uns ja wohler. Es handelt sich nur um eine Hilfe, einen Versuch schneller gültig zu geben und messen zu können – ansonsten bleibt alles so wie es war.

Auch bei der Siegerermittlung im Hoch- und Stabhochsprung hat es eine Vereinfachung gegeben. Wer bis dato Schwierigkeiten hatte die Anfangshöhe beim Stichkampf festzulegen kann sich nun beruhigen: es ist ganz einfach!
Aber fangen wir von vorne an.

Zur Ermittlung, wer einen Hoch- oder Stabhochsprung-Wettbewerb gewonnen hat, muss man einige Raster anlegen.
1.Welche Höhe wurde übersprungen? Die übersprungene Höhe ist das Maß aller Dinge. Sollte sie jedoch bei einigen Athleten gleich sein, greift der nächste Raster:
2.In welchem Versuch wurde diese Höhe übersprungen? Im Klartext: Bei einer übersprungenen Höhe von 2 m ist derjenige Sieger, der sie im 1. Versuch übersprungen hat (gegenüber demjenigen im 2. oder
3. Versuch). Haben jetzt aber einige die gleiche Höhe und diese auch noch im gleichen Versuch übersprungen, greift Raster
3.Wie viel Fehlversuche haben die Springer insgesamt. Es zählt nicht die Zahl der Versuche sondern die Zahl der Fehlversuche – diese werden gezählt.

Auf jeder Wettkampfliste für vertikale Sprünge sind diese „Raster“ mit ausgedruckt und sollten sorgfältig vom Schriftführer ausgefüllt werden, denn macht er dies nicht und auch der Schiedsrichter vergisst die genaue Ermittlung der Platzierung, kann es passieren, dass es zu einem Stichkampf kommen muss und die Springer sind schon verschwunden.

Stichkampf!
Sind nun alle drei Kriterien gleich –Höhe, Versuch, Anzahl Fehlversuche - und es geht um den Sieg – denn ein Stichkampf wird nur zur Siegerermittlung durchgeführt (und auch hier nur ab Jugend B), Platzierungen im Feld können doppelt vergeben werden –Es geht also nur um den Sieg –dann greift Regel 181.8c.
Da ja die Springer um überhaupt zum Stichkampf zu kommen, alle die gleiche Höhe übersprungen haben müssen, ist die Stichkampfhöhe die nächste Höhe gemäß der Ausschreibung.
Es ist die nächste Höhe nach der zuletzt erfolgreich übersprungenen Höhe –man könnte auch vereinfacht sagen: ein 4. Versuch. Und nun beginnt das alte Spiel: Hochsprung 2 cm und Stabhochsprung 5 cm hoch oder runter, je nachdem ob übersprungen oder gerissen. Das Muster kann man sich in der IWR zu Regel 181 ansehen.

Sollte im Stichkampf eine größere Höhe erreicht werden als im „normalen“ Wettkampf, so gilt diese Stichkampfhöhe als Leistung (das wird oft übersehen).

Nun zu einem weiteren Punkt, den ich extra nachgefragt habe, da diese Situation schon einige Male eingetreten ist bzw. kurz bevor stand.
Wie ist zu verfahren, wenn die Athleten den Stichkampf verweigern, zwischen drin nicht mehr wollen, einer aufhört der andere einen Fehlversuch hat – also lauter schöne Fälle.
Hierzu gilt folgendes. Zur Siegerermittlung bei Gleichstand gehört der Stichkampf. Verweigern die Athleten diesen Stichkampf, werden sie in der Ergebnisliste zusammen auf Platz 1 gesetzt – es gibt aber keinen Sieger bzw. Meister (eigentlich ganz klar – zu einem Sieger gehört zwangsläufig ein Unterlegener).
Dies Procedere sollte man den Athleten vorher ganz eindeutig erklären. Verzichtet einer der Springer auf den Stichkampf, der andere springt und hat einen Fehlversuch, so siegt er trotzdem, da er den Stichkampf aufgenommen hat.
Bei der Jugend hat man sich auf eine Sonderregelung geeinigt. Geht hier der Stichkampf bereits über mehrere Versuche, so kann man nach Absprache mit dem Wettkampfleiter abbrechen und alle noch am Stichkampf beteiligten zu Siegern bzw. Meistern erklären. Wohlgemerkt –nur bei der Jugend und nur nach Absprache.

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