(aus der DLV-homepage "news")
Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2007 in Erfurt die Änderung zur Windmessung bei Schülern/-innen M/W 14/15 beschlossen, mit der Maßgabe, dass bei den relevanten Wettbewerben dieser Altersklassen die Windgeschwindigkeit wieder zu messen ist.
Grund dafür sind die Übergangsmöglichkeiten für Angehörige dieser Altersklassen bzgl. der Teilnahme an Wettbewerben der nächsthöheren bzw. der übernächsten Altersklasse. Insoweit müssen gleiche Bedingungen gelten, wie dies auch Voraussetzung für die B-Jugend ist.
Aufgrund dieser Beschlusslage sind die Nationalen Bestimmungen zu den Regeln 163.8 + 184.6 IWR geändert worden. In den aktuellen Veröffentlichungen der IWR und der VAO, auf der Webseite des DLV unter "Bestimmungen" sind die Änderungen bereits entsprechend berücksichtigt.
Übersehen wurde eine entsprechende Korrektur in § 13 Nr. 5 VAO in der Broschüre "Satzung und Ordnungen“, Ausgabe 2008, Seite 153.
Ich bitte daher, dies selbst vorzunehmen, in dem die Worte "mit Ausnahme der DLV-Schülerbestenliste,...." zu streichen sind.
Volker Wollschläger, Vorsitzender des Bundesausschuss Wettkampforganisation
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